Abschiednahme nach einer Organspende - Abschied nehmen und Gutes tun sind keine Gegensätze

 

Da viele Deutsche sich unsicher sind, wie eine Organspende abläuft, stellen Angehörige und Vorsorgeversicherte häufig Fragen dazu an Bestatter, obwohl diese nicht direkt an dem Prozess beteiligt sind. Dennoch möchten wir einige Fragen dazu beantworten und im besten Fall ein paar Vorurteile ausräumen.

Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen einen Organspendeausweis bei sich tragen oder Anweisungen in ihrem Nachlass hinterlassen, jedoch ist dies noch nicht bei allen der Fall. Daher kann es vorkommen, dass Angehörige gefragt werden, ob sie einer Organspende zustimmen. Um sicherzustellen, dass Sie im Fall einer solchen Anfrage bestmöglich informiert sind, wollen wir das Prozedere sowie einige Fragen im Voraus klären.

Ablauf einer Organspende

Der Wille des Verstorbenen hat bei der Organspende immer Vorrang. Wenn eine Erklärung vorliegt, in der sich der Verstorbene für oder gegen eine Organspende entschieden hat, werden die Angehörigen nicht um eine Zustimmung gebeten, sondern lediglich informiert. Wenn keine solche Erklärung vorliegt, liegt die Entscheidung bei den Angehörigen.

Nachdem die Einwilligung geklärt ist, werden die Blutgruppe und verschiedene Gewebemerkmale des Verstorbenen bestimmt und geprüft, ob Vorerkrankungen vorliegen, die eine Organspende verhindern. Wenn keine Gründe gegen eine Organentnahme und -spende vorliegen, werden die Daten an die zuständige Vermittlungsstelle für Organspenden übermittelt. Dort werden die Daten mit der Warteliste abgeglichen, um einen passenden Empfänger zu finden.

Wenn ein passender Empfänger gefunden wurde, wird die Entnahme und der Transport der Organe organisiert. Als Angehöriger erfahren Sie nicht, an wen die Organe gehen, aber Sie können sich über einen Koordinator der Vermittlungsstelle über den Gesundheitszustand des Empfängers informieren.

Ist eine Abschiednahme nach einer Organspende ohne weiteres möglich?

Die Möglichkeit einer Abschiednahme nach einer Organspende ist eine wichtige und verständliche Sorge von Angehörigen. Im Idealfall stellt sich diese Frage jedoch nicht, wenn der Verstorbene dazu eine eindeutige Aussage getätigt und diese auch festgehalten hat. Wenn dies nicht der Fall ist, entscheiden die Angehörigen darüber.

Es ist wichtig zu wissen, dass Ärzte und Ärztinnen nach einer Organspende dazu angehalten sind, die Verstorbenen in einem würdigen Zustand zu entlassen und die Spuren des Eingriffs so weit wie möglich zu beseitigen. In der Regel bleiben nach der Entnahme lediglich kleine, sauber vernähte Schnitte am Körper des Toten, die von der Kleidung oder Schminke verdeckt werden können. Selbst die Entnahme der Hornhaut der Augen kann nahezu unbemerkbar erfolgen.

Natürlich kann es immer Ausnahmefälle geben, in denen Wunden nur grob vernäht werden konnten oder es nach dem Tod noch zu unerwünschten Blutungen kommen kann. Bestatter sind jedoch dafür verantwortlich, das letzte Bild des Verstorbenen so natürlich wie möglich zu gestalten und geben sich alle Mühe, um dies zu ermöglichen.

Abschließend lässt sich sagen, dass eine Zustimmung zu einer Organspende keine Entstellung des Körpers des Verstorbenen bedeuten muss. Auch nach einer Organspende ist es möglich, sich dem Verstorbenen liebevoll zuzuwenden und Abschied zu nehmen.

Wenn Sie noch Fragen bezüglich einer Organspende und unseren Umgang damit haben, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Wir geben Ihnen gerne, soweit es uns möglich ist, Auskunft über das Thema und können Ihnen bei offenen Fragen auch entsprechende Stellen nennen.

 

Zurück