Alles über das Testament – Damit das Erbe nicht zum Albtraum wird

 

Grundsätzlich sei gesagt, dass es nicht zwingend nötig ist ein Testament zu verfassen, da auch durch den Staat eine gesetzliche Erbfolge vorgesehen ist. Hierbei werden in der Regel erst die Verwandten begünstigt wobei die Kinder des Verstorbenen zuerst bedacht werden. Anschließend folgt die Vererbung einer bestimmten Ordnung je nach Verwandtschaftsgrad. Der Ehepartner nimmt in dieser Ordnung eine Sonderstellung ein und zählt mit den Kindern und Kindeskindern zu den sogenannten "Erben erster Ordnung".

Was ist jedoch, wenn man sich nicht auf die gesetzliche Regelung verlassen oder die Anteile nach eigenen Vorstellungen bestimmen möchte? Sollte diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, weil Sie einem guten Vertrauten oder anderen Verwandten bevorzugen wollen, müssen Sie das durch das Verfassen eines Testaments oder auch eines Erbvertrages festhalten. Auf diesem Wege wird es ermöglicht einfach nur bestimmte Gegenstände aus einem Vermächtnis einer bestimmten Person oder Organisation zukommen zu lassen.

Ein selbsverfasstes Testament muss mit eigenen Worten handschriftlich und unterschrieben sein. Zusätzlich sollte es wie jedes offizielle Dokument mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Letztere Informationen sind für ein Testament zwar nicht zwingend notwendig um Gültigkeit zu haben, das Fehlen macht es aber schwieriger das Dokument einzordnen, sollte es aufgrund von anderen Nachlassdokumenten zu Streitigkeiten kommen.

Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten. Ein Notar kann bei der Abfassung Ihres Letzten Willens beraten und bei der Formulierung helfen. Sie können dort aber auch steuerliche Hinweise, insbesondere hinsichtlich der Erbschaftsteuer, erhalten. Weiter hat man bei einem Notar jedoch auch die Möglichkeit ein selbst geschriebenes Testament registrieren und beim Amtsgericht hinterlegen zu lassen. Das Amtsgericht wird im Falle Ihres Todes automatisch informiert und der Inhalt des Testaments wird für die Erben eröffnet. Eine solche Registrierung und Verwahrung kostet dabei eine gewisse einmalige Gebühr an den jeweiligen Notar sowie das beauftragte Amtsgericht.

Natürlich ist es Ihnen vollkommen freigestellt wo Sie Ihr Testament verwahren, aber je nach Aufbewahrungsort kann es dann schnell passieren, dass es bei der Abwicklung des Nachlasses nicht gefunden und damit auch nicht berücksichtigt werden kann.

Als Alternative zum Testament gibt es auch noch den schon erwähnten Erbvertrag. In seiner Funktion ist der Erbvertrag nahezu identisch zum Testament, ein Dokument in dem Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge festgehalten werden können. Der Unterschied liegt darin, dass es sich bei dem Erbvertrag um eine bindende Vertragspartnerschaft handelt und die in dem Vertrag mit einem Erbe bedachte Person deshalb eine rechtliche Handhabe hat um einen Widerruf zu verhindern. Bei einem Testament haben Personen die nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge sind keine Möglichkeit gegen einen Widerruf vorzugehen. Da auch bei der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner schon eine Sonderstellung einnimmt, kommt es daher nicht selten vor, dass Ehepaare neben einem Ehevertrag auch einen entsprechenden Erbvertrag abschließen.

Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden. Wer vorausschauend handeln möchte, kümmert sich am besten auch frühzeitig um die Belange des eigenen Erbes – mit dem Aufsetzen eines Testaments.

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